Eine rechtlich verbindliche Planauskunft erhalten Sie nur durch Einsicht in die Originalpläne bei der Gemeinde oder beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung RU1).
Wir stellen inhaltlich unveränderte PDF-Dateien der Ausdrucke, die dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung vorlagen und fortgeführte GIS-Daten der Widmungs- und Bebauungsdaten zur Verfügung. Der jeweilige Fortführungsstand der GIS-Daten ist angegeben.
Inhalt:
- Entwicklungskonzept mit Verordnung Ziele und Maßnahmen
- Flächenwidmungsplan
- Bebauungsplan
Link zu den gesamten Unterlagen: https://www.kommunaldialog.at/index.php?id=435
Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.