NÖ Beihilfenstiftung für in Not geratene Personen

Veröffentlichungsdatum28.01.2026Lesedauer< 1 Minute
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Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.

Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.

Details zu den Beihilfen:

Richtl_Beihilfen_an_Waisen_ab_01.01.2026.pdf herunterladen (0.08 MB)
Richtl_Beihilfe_an_Kranke_ab_01.01.2026.pdf herunterladen (0.09 MB)
Beihilfenansuchen_Fassung_01.01.2026_.pdf herunterladen (0.43 MB)