Hundeabgabe 2024 – Änderungen NÖ Hundehaltegesetz
Alle Hundebesitzer werden ersucht,die Hundeabgabe für das Jahr 2025 bis 15. Februar 2025 während der Amtsstunden (Mo-Fr 08:00-12:00, Di 16:00-19:00 Uhr) am Gemeindeamt zu entrichten.
(Besitzer von Hunden sind lt. NÖ Hundeabgabegesetz gesetzlich verpflichtet, ab einem Alter von 3 Monaten für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten.)
Weiters wird darauf hingewiesen, dass seit 1. Juni 2023 von allen Hundebesitzern verpflichtend der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung an die Gemeinde erbracht werden muss. Für per 01.06.2023 „bestehende Hunde“ gilt für die Vorlage des Nachweises eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025.
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html